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Händedesinfektionsmittel

Händedesinfektionsmittel;Covid-19; Sanitizer, Handcreme, Mikrosilber

Nie zuvor waren Händedesinfektionsmittel bei uns in Deutschland so gefragt wie jetzt. Schließlich ist eine penible Hygiene die beste und sicherste Möglichkeit, sich vor dem gefürchteten Coronavirus zu schützen. Der Run auf die Produkte hat schon vor Wochen begonnen und dazu geführt, dass die Regale im stationären Handel und in zahlreichen Onlineshops mittlerweile leer sind.

 

Was sind eigentlich Händedesinfektionsmittel und was müssen sie leisten?

Bei einem Desinfektionsmittel handelt es sich um eine chemische Substanz oder ein Gemisch von verschiedenen Substanzen, mit der entweder ein Instrument, eine Fläche oder eben unsere Haut desinfiziert wird. Je nach Krankheitserreger beziehungsweise Einsatzgebiet wird zwischen Viruziden, Fungiziden und Bakteriziden unterscheiden. Händedesinfektionsmittel sind streng genommen keine Kosmetika mehr. Sie bestehen meist zu mehr als 70 Prozent aus Alkohol und unterliegen der Biozid-Verordnung, die offiziell den Namen „Verordnung (EU) Nr. 528/2012“ trägt. Ziel der Verordnung ist es, einen höchstmöglichen Schutz für die Gesundheit von Menschen und Tieren zu gewährleisten. Außerdem soll der Markt an Biozid-Produkten, zu denen auch Händedesinfektionsmittel gehören, innerhalb der EU harmonisiert werden.

 

Verkauf von Händedesinfektionsmittel – Erleichterungen durch Covid-19

Bedingt durch die Coronakrise beobachtete die Bundesregierung Anfang 2020 eine deutlich stärkere Nachfrage nach Händedesinfektionsmitteln. Diese Nachfrage konnte mit den bislang verfügbaren Ressourcen und den bisherigen Regelungen jedoch nicht mehr ausreichend befriedigt werden.

Die Inverkehrbringung von Desinfektionsmitteln wurde während der COVID-19-Pandemie in vielen Ländern erleichtert, um den Bedarf an wirksamen Desinfektionsmitteln zu decken. Beispielsweise haben die FDA (Food and Drug Administration) in den USA und die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) in der Europäischen Union vorübergehende Maßnahmen ergriffen, um die Herstellung und den Vertrieb von Desinfektionsmitteln während der Pandemie zu erleichtern.

In einigen Ländern wurden vorübergehende Registrierungsprozesse und Anforderungen für die Inverkehrbringung von Desinfektionsmitteln eingeführt, um die Verfügbarkeit von Desinfektionsmitteln zu erhöhen. Diese Maßnahmen wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass Desinfektionsmittel schnell auf den Markt gebracht werden können, um den Bedarf während der Pandemie zu decken.

Aus diesem Grund gab die Bundesstelle für Chemikalien zunächst Anfang März 2020 die „Allgemeinverfügung zur Zulassung 2-Propanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012“ heraus. Nur wenige Tage später folgte unter dem Namen „Allgemeinverfügung zur Zulassung von 2-Propanol-haltigen, 1-Propanol-haltigen und Ethanol-haltigen Biozidprodukten zur hygienischen Händedesinfektion“ eine Ergänzung. Eine weitere Ergänzung wurde am 20. März 2020 bekanntgeben und regelt die „Abgabe an berufsmäßige Verwender“.

Zur bislang letzten Erweiterung kam es am 02. April 2020. Diese Allgemeinverfügung beschäftigt sich mit der „Zulassung Ethanol-haltiger, Chloramin-T-haltiger und Natriumhypochlorit-haltiger Biozidprodukte zur Flächendesinfektion zur Abgabe an und Verwendung durch berufsmäßige Verwender aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit“. Die temporären Ausnahmen gelten zunächst bis August beziehungsweise September 2020.

Die Verfügungen umfassen die Richtlinien in Bezug auf die nun zugelassenen Formulierungen. Unter anderem geht es dabei auch um die Mindestreinheit der eingesetzten Substanzen.

 

Sicherstellung von ausreichend Händedesinfektionsmittel für Alle

All diese Ausnahmen verfolgten einen wichtigen Zweck: Möglichst vielen Branchen und Unternehmen das Bereitstellen von zusätzlichen Händedesinfektionsmitteln zu ermöglichen.

Neben Apotheken durften somit auch chemische und pharmazeutische Industrieunternehmen Händedesinfektionsmittel herstellen. Darüber hinaus sind auch juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Herstellung berechtigt.

Die Abgabe der Händedesinfektionsmittel war jedoch grundsätzlich auf berufsmäßige Verwender beschränkt. Damit wurde sichergestellt, dass dem allgemeinen Gesundheitswesen, Krankenhäusern, Arztpraxen sowie Pflegeeinrichtungen ausreichend Händedesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden konnten.

 

Schnellere Zulassung aufgrund der Corona-Krise

Die rechtliche Grundlage für die Herstellung von einem alkoholhaltigen Händedesinfektionsmittel ist normalerweise sehr komplex. Unter anderem sind aufwendige und zeitintensive Tests erforderlich. Die Zulassung dauert üblicherweise ein Jahr. Die Allgemeinverfügungen vereinfachte die Verfahren, damit wichtigen medizinischen Institutionen und Einrichtungen Händedesinfektionsmittel in ausreichenden Mengen zur Verfügung gestellt wurde.

 

Vorsichtsmaßnahmen

Die COVID-19-Pandemie ist noch nicht zu Ende. Obwohl es in einigen Ländern Fortschritte bei der Impfkampagne und Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus gibt, gibt es immer noch Länder, in denen die Infektionszahlen hoch sind und das Gesundheitssystem überlastet ist.

Die Delta-Variante des Virus hat zu einem Anstieg der Infektionszahlen in vielen Ländern geführt und die Eindämmungsmaßnahmen verschärft. Es besteht auch die Möglichkeit, dass weitere Varianten des Virus auftauchen könnten, was weitere Herausforderungen bei der Bekämpfung der Pandemie bedeuten würde.

Es ist daher wichtig, weiterhin Vorsichtsmaßnahmen wie das Tragen von Masken, das Einhalten von Abstandsregeln und das regelmäßige Händewaschen zu ergreifen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und zu stoppen. Desinfektionsmittel werden auch in Zukunft wichtig sein, um die Ausbreitung von COVID-19 und anderen Infektionskrankheiten zu verlangsamen und zu stoppen. Desinfektionsmittel tragen dazu bei, das Risiko einer Übertragung des Virus zu verringern.

 

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Eigenschaften:          

keimreduzierend, effektiv kurzfristig, erfrischend, reinigend, schnell verdampfend, enthält 70 Vol% iso-Propanol gemäß WHO Rezepturempfehlung
Mehrfach täglich anwenden je nach Bedarf

Anwendung:

Haselnussgroße Menge Gel (3ml) auf den Händen verteilen, gründlich

einreiben, bis das Gel eingezogen ist.

Sicherheitshinweise:

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Inhalt/Tube gemäß lokalen/regionalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. Nur für äußerliche Anwendung.

Enthält: Vol.70% Iso-Propanol 1% Ethanol – Biozidprodukte vorsichtig verwenden.

Entfernt 99,9% der Bakterien, spezielle Viren und Pilze.

Bestandteile:

ISOPROPYL ALCOHOL, AQUA, PROPYLENE GLYCOL, ALCOHOL, ACRYLATES/C10-30 ALKYL ACRYLATE CROSSPOLYMER, AMINOMETHYL PROPANOL, PARFUM

 

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Haselnussgroße Menge Creme auf den Händen verteilen und gründlich einreiben, bis die Creme eingezogen ist.

Bestandteile:

AQUA, HYDROGENATED LECITHIN, CAPRYLIC/CAPRIC TRIGLYCERIDE, TRIDECANE, DICAPRYLYL CARBONATE, PROPYLENE GLYCOL, SQUALANE, GLYCERYL STEARATE, PENTAERYTHRITYL DISTEARATE, CETYL ALCOHOL, UNDECANE, VITIS VINIFERA SEED OIL, SODIUM POLYACRYLATE, LUPINUS ALBUS SEED EXTRACT, HELIANTHUS ANNUUS SEED OIL, ALEURITES MOLUCCANA NUT OIL, SODIUM HYALURONATE, MAGNOLIA OFFICINALIS BARK EXTRACT, TOCOPHEROL, C12-16 ALCOHOLS, CI 77820, PALMITIC ACID, CETYL PALMITATE, GLYCERIN, XANTHAN GUM, TRISODIUM ETHYLENEDIAMINE DISUCCINATE, POLYGLYCERYL-3 METHYLGLUCOSE DISTEARATE, SORBIC ACID, INULIN LAURYL CARBAMATE, PHENOXYETHANOL, POTASSIUM SORBATE, ETHYLHEXYLGLYCERIN, PARFUM

Für Preise und Lieferzeiten sprechen Sie gerne uns oder direkt Herrn Schladitz an:

Andreas Schladitz

Sales Director Private Label

Direct: +49 (05130) 7929-26

Mobil: +49 (0162) 211 24 24

Fax: +49 (05130) 7929 – 40

Mail: schladitz@rimpler.de

 

 

Quellen:

Protection and disinfection policies against SARSCoV2 (COVID19).; Fathizadeh H, Maroufi P, Momen-Heravi M, Dao S, Köse Ş, Ganbarov K, Pagliano P, Esposito S, Kafil HS.Infez Med. 2020 Ahead of print Jun 1;28(2):185-191.

Disinfection methods against SARSCoV2: a systematic review.; Viana Martins CP, Xavier CSF, Cobrado L.J Hosp Infect. 2022 Jan;119:84-117.

Hand hygiene for healthcare workers: did we need COVID-19 to raise awareness of proper disinfection practice?; Mengato D, Di Spazio L.Eur J Hosp Pharm. 2022 Sep;29(5):302